Erstellen eines Interventionsplans

Ein Fallbearbeiter hat zwei Möglichkeiten zur Erstellung eines Interventionsplans. Er kann einen neuen Interventionsplan erstellen, oder der Interventionsplan kann auf einer vordefinierten Vorlage basieren.

Interventionspläne können für mehrere Fallmitglieder eines integrierten Falls erstellt werden. Dies gilt nicht für Anwärter. Die Anwärter müssen zuerst als Person registriert werden, damit sie in einen Integrationsplan aufgenommen werden können. Beim Erstellen eines Interventionsplans kann ein Fallbearbeiter festlegen, welches Fallmitglied als primärer Planbeteiligter fungieren soll, und welche Fallmitglieder als zusätzliche Planbeteiligte hinzugefügt werden sollen.