Neuer Interventionsplan

Wenn ein neuer Interventionsplan definiert wird, müssen im Einklang mit den spezifischen Bedürfnissen des Kunden ein Ziel, Unterziele und Planposten angegeben werden. Bei der Erstellung des Interventionsplans können auch Meilensteine erfasst werden. Unterziele können weiter in Plangruppen gruppiert werden.

Cúram Service Planning bietet ein flexibles Framework, in dem eine Organisation benutzerdefinierte Planposten entsprechend ihren jeweiligen Anforderungen erstellen kann. Dieses Framework beinhaltet eine Struktur für den grundlegenden Planposten und eine Struktur für die Bereitstellung der Dienstleistungseinheiten. Mithilfe des grundlegenden Planpostens kann ein Fallbearbeiter Standardinformationen zu einer Aktivität verwalten, wie z. B. das voraussichtliche Start- und Enddatum, das tatsächliche Start- und Enddatum, das erwartete und das tatsächliche Ergebnis und die Kosten für den Planposten. Während der Name und die Funktion von grundlegenden Planposten administrativ vordefiniert werden, enthält Cúram Service Planning auch einen benutzerdefinierten grundlegenden Planposten, um dem Fallbearbeiter mehr Flexibilität zu ermöglichen. Er kann damit Planposten auswählen, die den Kundenanforderungen optimal entsprechen, wenn Planposten in einem Interventionsplan einem Unterziel hinzugefügt werden. Der Name und die Funktion des Planpostens kann bei der Erstellung des Planpostens definiert werden.

Mithilfe der Erfüllung der Dienstleistungseinheit kann ein Fallbearbeiter die Erfüllung der Einheiten eines Planpostens überwachen sowie Standardinformationen verwalten. Diese Details liefern einen Maßstab für den Fortschritt des gesamten Interventionsplans. Der Fortschritt und die Verfolgung von Interventionsplänen wird weiter hinten in diesem Handbuch beschrieben.

Oft lässt sich das Ziel eines Interventionsplans am besten erreichen, wenn die Familienmitglieder oder andere mit dem Kunden verknüpfte Personen bei der Ausführung des Interventionsplans einbezogen werden. Um dies zu aktivieren, kann ein Fallbearbeiter beim Erstellen eines Interventionsplans für einen Fall aus einer Liste von Fallbeteiligten den primären Planbeteiligten auswählen, dessen Anforderungen im Interventionsplan hauptsächlich berücksichtigt werden sollen. Der Fallbearbeiter kann dann auch weitere Planbeteiligte mit dem Interventionsplan verknüpfen. Diese Beteiligten können dann wie erforderlich aufgenommen werden, um spezielle Planposten als Teil des Interventionsplans zu erhalten. Dies ermöglicht dem Fallbearbeiter größere Flexibilität bei der Unterstützung des Kunden. Beim Erstellen eines Interventionsplans muss der Hauptbeteiligte des Falls ein Planmitglied sein, aber der Hauptbeteiligte des Falls muss nicht unbedingt der primäre Planbeteiligte im Interventionsplan sein.

Ein Fallbearbeiter kann selbst Eigentümer der Planposten des Interventionsplans sein oder das Eigentum an den Planposten anderen Benutzern in der Organisation oder einem Planbeteiligten des Interventionsplans zuweisen. Die Verantwortung für die Durchführung eines Planpostens wird bei der Erstellung des Planpostens vom Fallbearbeiter festgelegt.