Festlegen der Plan- und Teilziele des Ergebnisplans

Das Planziel ist das primäre Ziel bzw. das angestrebte Ergebnis des Ergebnisplans. Oberstes Planziel ist es, dass der Kunde des Ergebnisplans unabhängig von der Behörde wird. Beispielsweise kann ein arbeitsloser Kunde das Planziel Selbständigkeit haben. Um das endgültige Planziel zu erreichen, kann der Kunde kleinere Schritte als Teilziele definieren. Ein Teilziel eines Kunden im Rahmen eines Ergebnisplans zur Rückkehr in ein Arbeitsverhältnis kann beispielsweise sein, die Schulbildung zu verbessern oder auf Alkohol und Drogen zu verzichten.

Wichtig ist, dass die Plan- und Teilziele gemeinsam mit dem Kunden definiert werden, damit der Fallbearbeiter die Wünsche des Kunden kennt und gewährleistet ist, dass der Kunde engagiert und motiviert an den im Plan enthaltenen Aktivitäten teilnimmt. Die Teilziele dienen zur Motivation des Kunden, sodass dieser während des Prozesses Erfolgserlebnisse verbuchen kann und nicht vor einem scheinbar unerreichbaren Planziel zurückschreckt. So hat der Kunde jedes Mal, wenn er ein Teilziel erreicht, das Gefühl, Fortschritte zu machen.